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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Zielvereinbarung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Klienten, die Leistungen von MitBewusstsein Coaching – Nicole Bischoff in Anspruch nehmen. Der Dienstleister verpflichtet sich, im Rahmen der vereinbarten Leistungen den Klienten individuell zu beraten und zu betreuen. Der Vertrag wird zwischen dem Klienten und Nicole Bischoff, Glonner Str. 11, 85658 Egmating geschlossen.

 

§2 Leistungsbestimmungen, Leistungsumfang

(1) Der Dienstleister verpflichtet sich, im Rahmen der vereinbarten Leistungen den Klienten individuell zu beraten und zu betreuen. Planung und Durchführung der Leistungen werden durch den Abschluss des Vertrages zwischen dem Klienten und dem Dienstleister vereinbart.

(2) Vertragsgegenstand ist die seitens des Klienten gewählte Leistung optional in Kombination mit einem Paketpreis oder einer Einzelleistung.

(3) Sonderleistungen werden nach Absprache mit dem Klienten einzeln und schriftlich im Vertrag aufgeführt.

(4) Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten. Kürzere oder längere Trainingseinheiten müssen vereinbart werden.

(5) Der hauptsächliche Trainings-/Beratungsort wird im Vorfeld festgelegt. Kurzfristige Änderungen sind nach Absprache möglich.

(6) Die Grundlage für die individuelle Betreuung ist der wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllte Anamnesebogen und mindestens ein Beratungsgespräch inklusive Leistungsvereinbarung und Zielsetzung. Der Klient verpflichtet sich in seinem eigenen Interesse den Anamnesebogen wahrheitsgetreu und vollständig auszufüllen und mit dem Dienstleister zu besprechen.

(7) Der Klient informiert den Dienstleister unverzüglich und unaufgefordert über etwaige Einschränkungen und/oder Veränderungen zum Gesundheitszustand und/oder leistungsrelevanten Lebensumständen insbesondere in Bezug auf den Anamnesebogen.

(8) Mit der Teilnahme an Trainingsterminen versichert der Klient sportgesund zu sein. Jedes Unwohlsein, Schmerzen, Schwindel, Krankheitsgefühle, Durst, Hunger, Überhitzung oder Unterkühlung unmittelbar vor oder während dem Termin sind dem Dienstleister unaufgefordert mitzuteilen.

(9) Der Klient hat geeignete und ggfs. wetterangepasste Kleidung inkl. Wechselkleidung, Hygieneutensilien, etc. für Trainingstermine und/oder Hard- und Software für online-Termine selbst zu stellen. Der Dienstleister kann hierzu um Rat gefragt werden.

(10) Der Dienstleister stellt bei live-Terminen Trainingsgeräte oder -hilfsmittel bereit.

(11) Findet ein Termin zuhause bei dem Klienten oder an dessen Arbeitsstelle statt, so hat dieser die dafür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Damit sind insbesondere etwaige Erlaubnisse, aber auch das ausreichende Platzangebot gemeint.

(12) Im Voraus gebuchte und bezahlte Leistungen im Paketpreis von 10 Einheiten (1:1 live / online) sollten durch den Klienten innerhalb von 6 Monaten, Leistungen im Paketpreis ab 25 Einheiten (1:1 live / online) sollten durch den Klienten innerhalb von 12 Monaten ab Rechnungsdatum in Anspruch genommen werden.

(13) Ist keine andere Vereinbarung getroffen worden, kann die vereinbarte Leistung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.

 

§3 Verhinderung, Ausfall

(1) Ein vereinbarter Termin sollte spätestens 24 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Beginn von beiden Seiten verlegt oder abgesagt werden.

(2) Bei Absagen des Klienten innerhalb dieses Zeitraums wird der Termin in voller Höhe des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für unentschuldigtes Nichterscheinen.

(3) Bei einer kurzfristigen Terminabsage durch den Dienstleister können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits bezahlte Termine werden gutgeschrieben oder in Absprache mit dem Klienten verlegt.

(4) Sollte die Durchführung eines Termins aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse, etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet der Termin ggfs. indoor oder online statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.

(5) Urlaubsvereinbarungen, Feiertage oder krankheitsbedingte Verhinderungen bzw. Abwesenheiten werden individuell besprochen. Es wird darum gebeten, ein vom Klienten geplanter Urlaub zwei bis vier Wochen vor Urlaubsantritt an den Dienstleister bekanntzugeben.

 

§4 Zahlungsvereinbarung

(1) Der Dienstleister erhält für die nach diesen Vertragsbedingungen erbrachten Leistungen ein Honorar in der im jeweiligen Leistungspaket angegebenen Höhe. Alle Preise sind Endpreise. Das Honorar ist zu Beginn der Betreuung komplett vorauszuzahlen.

(2) Der Klient erhält vom Dienstleister eine schriftliche Rechnung.

(3) Es gelten die jeweils aktuellen Honorare. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Dienstleister behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich, etwaige Änderungen bestehenden Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

(4) Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn der Dienstleister sie innerhalb der Zahlungsfrist als Umsatz auf dem Konto gutgeschrieben bekommen hat.

(5) Die Zahlung des Rechnungsbetrages kann entweder in bar oder per Überweisung auf das im Vertrag bzw. in der Rechnung angegebene Konto erfolgen. Ein Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.

 

§5 Sonstige Kosten

(1) Entstehen aufgrund der gewünschten Leistungsinhalte des Klienten weitere Kosten (z.B. Eintrittsgelder, Platzmieten, etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.

(2) Findet das Training innerhalb von Sportkomplexen oder Fitnessstudios statt, sind die dafür eventuell zu zahlenden Nutzungsentgelte gesondert zu vergüten. Sie sind kein Bestandteil der Entgelte in diesem Vertrag.

(3) Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, o.Ä., die zur weiteren Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Kunde in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

(4) Werden anderweitige Leistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen, etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

(5) Kauft der Dienstleister im Auftrag des Kunden Produkte (Sportartikel, etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber Eigentum vom Dienstleister.

 

§6 Haftung

(1) Der Dienstleister haftet dem Klienten gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, eine Haftung für Drittverschulden ist ausgeschlossen. Dies gilt für alle Schäden, die der Klient im Rahmen der Leistungen des Dienstleisters erleidet. Der Dienstleister haftet ferner nicht für Schäden, die der Kunde durch Selbstüberschätzung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit erleidet. Grundsätzlich ist jede Haftung ausgeschlossen, wenn der Klient sich nicht an die Anweisungen des Dienstleisters hält.

(2) Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten grundsätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.

(3) Der Dienstleister haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

(4) Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung des Dienstleisters, um etwaigen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.

(5) Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der vereinbarten Leistung auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Ort der Leistungserbringung.

(6) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Haftungsausschluss wurden vom Klienten gelesen und akzeptiert.

 

§7 Dauer der Zusammenarbeit, Vertragsauflösung, Kündigung

(1) Der Vertrag kann über eine oder mehrere Leistungen oder Leistungspakete abgeschlossen werden. Dies beinhaltet einzelne Termine sowie Monatspakete. Die Anzahl der Termine pro Woche kann nach Absprache zwischen Dienstleister und Klient beliebig verändert werden.

(2) Der Vertrag endet mit Auslaufen seiner Dauer automatisch.

(3) Der Vertrag kann sowohl vom Klienten als auch vom Dienstleister außerordentlich gekündigt werden.

(4) Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen.

(5) Der Vertrag kann beiderseits außerordentlich und fristlos gekündigt werden, wenn es dem jeweils anderen Vertragspartner aus Gründen, die in der Person oder im Verhalten des anderen Vertragspartners liegen, unzumutbar geworden ist, am Vertrag festzuhalten. Dies liegt beispielsweise vor, wenn seitens des Dienstleisters ein Überbelasten des Klienten trotz dessen Hinweise erfolgt oder wenn seitens des Klienten ein schuldhaftes Nichtzahlen des Honorars länger als 14 Tage ab Fälligkeit vorliegt.

(6) Der Klient kann außerordentlich mit einer Frist von einem Monat den Vertrag kündigen, wenn dieser eine ärztliche Bescheinigung vorlegt, dass nach Vertragsschluss aufgetretene Krankheiten oder Verletzungen das Erreichen des Vertragsziels verbieten oder unmöglich machen.

(7) Ferner ist der Klient zum Rücktritt berechtigt, wenn der Dienstleister mehrfach unentschuldigt zu einem vereinbarten Termin nicht erscheint. In diesem Fall sind nur die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Leistungen zu vergüten, wobei ein eventueller Rabatt auf das vom Klienten gebuchte Paket selbstverständlich berücksichtigt wird.

(8) Sofern der Dienstleister aus unvorhersehbaren Gründen die Zusammenarbeit frühzeitiger beenden muss, erhält der Klient die noch offenen Leistungen zurückerstattet bzw. einen gleichwertig qualifizierten Dienstleister vermittelt. Dies erfolgt jedoch nur in Einverständnis des Klienten.

(9) Nach Vertragsende verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Termine und Leistungen.

 

§8 Datenschutz, Geheimhaltung

(1) Die personenbezogenen Daten werden vom Dienstleister gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

(2) Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens 24 Monate nach Vertragsende gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

(3) Der Dienstleister hat über alle im Zusammenhang mit der Leistungserfüllung bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vom Dienstleister und dessen Kooperationspartner Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

 

§9 Sonstige Vereinbarungen

(1) Beide Parteien teilen sich alle für die Erfüllung der Rahmenvereinbarung und dieser Vertragsbedingungen relevanten Informationen rechtzeitig mit. Dies gilt auch für alle verwendeten Kommunikationsmittel (Telefon, E-Mail, etc.)

(2) Der Dienstleister hat das Recht, auch für dritte Kunden tätig zu werden. Einer Zustimmung des Kunden bedarf es hierfür nicht.

(3) Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

 

§10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern es in diesen Geschäftsbedingungen nicht anders bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ebenso kann von dieser Schriftformerfordernis nur schriftlich abgewichen werden.

(2) Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Dies gilt auch im Falle einer Gesamtunwirksamkeit oder Nichtigkeit. Die Parteien verpflichten sich, auch im Falle einer nur teilweisen Unwirksamkeit, eine dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten entsprechende Lösung zu finden und diese in einem neuen Vertragswerk zu fixieren.